Erbrecht
Eines der schwierigsten, weil umfangreichsten Gebiete ist das Erbrecht.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch umfasst es allein 464 Vorschriften. Hinzu kommen eine Vielzahl von erbrechtsrelevanten Nebengesetzen, sowie bei Auslandberührung die unterschiedlichen, erbrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes.
Für den Rechtssuchenden ist es oft nahezu unmöglich festzustellen, welche Ansprüche er eigentlich hat. Dies gilt insbesondere, wenn keine testamentarischen Verfügungen vorliegen oder wenn es darum geht Pflichtteils- oder gar Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Sogar notarielle Testamente unterliegen bisweilen bei unklaren Formulierungen den unterschiedlichsten Auslegungsmöglichkeiten.
Wir sind bestrebt auch auf diesem Gebiet eine weitgehend konfliktfreie Abwicklung zu suchen. Bei komplizierten Nachlässen lässt sich dagegen oft in einem Prozess das erhoffte Ziel nicht mit hinreichender Sicherheit erreichen. Die gerichtlichen Verfahren dauern überdies meist mehrere Jahre.
Bei einem teilweisen Unterliegen im Prozess fallen Ihnen zudem die Prozesskosten anteilig zu. Sie haben dann letztendlich ein Ergebnis, dass man aussergerichtlich vergleichsweise wesentlich schneller hätte erzielen können. Dabei ist der Zinsverlust noch gar nicht berücksichtigt.
Dies bedeutet nicht, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgen sollten. Ein Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht kann Ihnen bei der Entscheidung, wie im Einzelfall vorzugehen ist, aufgrund seines Erfahrungsschatzes die notwendige Hilfestellung leisten.