Vertretung

Wenn sich ein gerichtlicher Streit nicht vermeiden lässt, vertreten wir engagiert Ihre Interessen auf den Gebieten des Vermögensrechts, des Unterhaltsrechts, der Altersvorsorge und des Erbrechts vor Gericht.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern (Umgangsrecht, elterliche Sorge, Kindesunterhalt, Gutachtenbewertung) verfügen wir ebenfalls über langjährige Erfahrung.

Selbstverständlich vertreten wir anwaltlich in allen Instanzen und allen Gerichten, auch an allen Oberlandesgerichten der jeweiligen Bundesländer, wir führen internationale und hochsensible Mandate im In- und Ausland.