Rechtsanwältin und Senatorin a. D. Anne Klein

Rechtsanwältin und Senatorin a.D. Anne Klein, Berlin

† Anne Klein, Senatorin. a. D. Berlin
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht
Notarin a.D.

Das Nachrichtenmagazin “Focus” bezeichnete 1999 Anne Klein als eine der besten Familienrechtsanwältinnen Berlins (Focus 1999, Heft 46 und in der Folge wiederholt 2004: als die nach dem Ranking beste Scheidungsanwältin Berlins: Focus 2004, Heft 22).

Focus 2004: beste Scheidungsanwältin Berlins

Politische Tätigkeit und berufsständisches Engagement

Das politische Wirken von Anne Klein war von Anfang an von ihrem hohen Engagement in Frauenfragen und ihrem Einsatz für die Verbesserung der Situation von Frauen durch ein “Antidiskriminierungsgesetz” bestimmt. So referierte sie zu diesem Thema bereits 1980 als Sachverständige für die sozialliberale Koalition und erhielt nach dem Einzug der Grünen in den Bundestag als deren wissenschaftliche Mitarbeiterin den Auftrag, den politischen Arbeitskreis „Frauen, Antidiskriminierung und Soziales” aufzubauen.

Der Rohentwurf für ein “Antidiskriminierungsgesetz”, der später von den Grünen als Gesetzesvorlage in den deutschen Bundestag eingebracht worden war, entstammt ihrer Feder und der zweijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiterin von Waltraud Schoppe und Petra Kelly im Deutschen Bundestag.

Als 1989 eine rot-grüne Regierung in Berlin gebildet wurde, wurde Anne Klein zur Senatorin des Landes Berlin gewählt mit der Ressortzuständigkeit „Familie, Jugend, Frauen“.
Antidiskriminierung und Chancengleichheit für Frauen blieben ihr vorrangiges politisches Ziel. Der bereits 1990 in den Senat eingebrachte Gesetzesentwurf, der trotz massiver Widerstände der konservativen Parteien als “1. Antidiskriminierungsgesetz für Frauen” verabschiedet wurde, muss als ein großer Erfolg ihrer Arbeit gelten.
Nach dem auf den Fall der Mauer folgenden Regierungswechsel kehrte Anne Klein in ihre Kanzlei zurück und intensivierte fortan ihr berufspolitisches Engagement.

Sie war von 1995 bis 1997 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer, leitete dort die Abteilung I , Zulassungen und Beschwerden und war von 1997 – 2001 Mitglied des Fachausschusses zur Zulassung der Fachanwalte / Fachanwältinnnen in Berlin. 1998 gründete sie als Mitglied der ersten Vertreterversammlung das “Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin” mit, zu dessen Präsidentin sie 1999 (und ein zweites Mal 2001 bis Ende 2006) gewählt wurde.

Die Kanzlei führte Anne Klein stets engagiert weiter und wurde bereits im Januar 1989 zur Notarin bestellt. 1997 erlangte sie den Titel einer “Fachanwältin für Familienrecht”.

Anne Klein lehrte als Fachreferentin in der Fachanwaltsausbildung an der Deutschen Anwaltsakademie, Berlin und in der Notarsausbildung der Deutschen Notarsakademie, Berlin sowie den Juristischen Fachseminaren – Bereich Familienrecht – , Bonn. Sie war (Mit-)Kommentatorin des von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen Kommentars “Das Familienrecht”, Lexis Nexis Verlag, Hamburg, veröffentlichte in regelmäßigen Abständen in Fachzeitschriften und hielt öffentliche Vorträge hinsichtlich ihrer Facultas.

Ab 2006 widmete sie sich ihrer Tätigkeit als Vizepräsidentin der AuF – Anwaltsunion Deutschland – einem national agierenden Zusammenschluss renommierter Fachanwälte / Fachanwältinnen Deutschlands.