Ehevertrag

Durch den Abschluss eines Ehevertrages kann zwischen den Eheleuten von Anfang an Klarheit darüber geschaffen werden, was für den Fall einer Trennung geschehen soll.

Im Ehevertrag können insbesondere die Fragen des Güterstandes (also Zugewinngemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung), des nachehelichen Unterhalts und des Versorgungsausgleiches geregelt werden.

  • Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden; er muss notariell beurkundet werden.

Hier empfiehlt sich eine eingehende, fachkundige Beratung, da der Ehevertrag individuell auf die jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten sowie die Art der Ehe abgestimmt werden muss.

Der Abschluss eines Ehevertrages kann in vielen Situationen sinnvoll sein …