Die Philosophie
Nur “ganzheitliche Familienrechtsarbeit ” bringt wirklichen Erfolg, nämlich für beide Seiten. Das soll heißen: die partielle Arbeit, gerichtet auf Unterhalt oder Elterliche Sorge oder Umgang oder Vermögen reicht nicht aus, es muss ein Einklang aller Bereiche erarbeitet werden, eine komplexes Paket, in welchem jede/r ihren/seinen (berechtigten) Anteil bekommt!
Dies kostet Kraft und Zeit, wir investieren beides! Wir arbeiten professionell und selbstbewusst: wir entscheiden höchst individuell – mit Ihnen – die Strategie, lassen uns keinesfalls funktionalisieren und zwingen Sie zur fachlichen sachlichen Disziplin!
Grundsätzlich streben wir an, familiäre Konflikte bei Trennung oder Scheidung der Ehe durch einverständliche Lösungen beizulegen, insbesondere um Belastungen für die betroffenen Kinder zu vermeiden. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt daher im außergerichtlichen Bereich. Mit dem Ziel einer einvernehmlichen Trennung oder/und Scheidung verhandeln wir vorgerichtlich mit dem Partner/der Partnerin oder deren Anwälten. Ebenso beraten wir selbstverständlich vorsorgend beim Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen oder stabilisierenden Eheverträgen (Güterrecht, Vermögensregelung, Unterhaltsvereinbarungen, Scheidungsfolgen , auch und vor allem mit erbrechtlicher Gestaltung). Ebenso gehört zu unserer familienrechtlichen Tätigkeit die Beratung, Vertragsgestaltung für und die Durchführung der Auseinandersetzung in einer nichtehelichen Partnerschaft oder einer gleichgeschlechtlichen Lebens-Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Auf dem Hintergrund zunehmender zeitlicher Engpässe der Gerichtsbarkeit gewinnen die einvernehmlichen außergerichtlichen Lösungen mit abschließenden stabilisierenden Verträgen (ob Ehe – oder Scheidungsverträgen) mehr denn je an Bedeutung. Wir unterstützen aus diesem Grund in geeigneten Fällen die von der Kammergerichtspräsidentin im Jahre 2006 eingeführte “gerichtsnahe Mediation” und arbeiten in unseren Fällen auf der Grundlage mediativer Elemente.
Wenn sich jedoch ein gerichtlicher Streit nicht vermeiden lässt, vertreten wir professionell Ihre Interessen auf den Gebieten des Scheidungs-, Vermögens-, des Unterhaltsrechts, des Altersversorgungsrechts (Versorgungsausgleichs) sowie des Erbrechts vor allen Gerichten und durch alle Instanzen. In gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern (Umgangsrecht, elterliche Sorge, Kindesunterhalt, Sachverständigen-Gutachten) verfügen wir über fast 30jährige Erfahrung und kooperieren mit den Jugendämtern und Erziehungsberatungstellen.