Berliner Testament / Vermögensnachfolge / Vorweggenommene Erbfolge

Berliner Testament

Als Berliner Testament wird ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern bezeichnet, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen oder mehrere sogenannte Schlusserben – in der Regel an die gemeinsamen Kinder – fallen soll.

Wollen Ehepartner ihren Nachlass gemeinsam regeln, entscheiden sie sich häufig für ein Berliner Testament.

Zweck des Berliner Testaments ist es, sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners allein zufällt. Dieses Ziel wird durch den Ausschluss der Abkömmlinge des Verstorbenen von der Erbfolge erreicht. Ansonsten würden sie nach der gesetzlichen Erbfolge Miterben, was dazu führen könnte, dass größere Vermögenswerte verkauft werden müssen. Das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge kann allerdings mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden; jedoch gibt es hier bewährte Gestaltungsmöglichkeiten.

Auch muss berücksichtigt werden, dass das Berliner Testament eine Bindungswirkung nach dem Tode des Erstverstorbenen hinaus entfalten kann. Aus diesem Grunde sollten Ehepartner bei der Gestaltung fachkundigen Rat einholen. Häufig stellt sich nach dem Tod eines Ehegatten das Problem, dass der Überlebende an die Einsetzung der Schlusserben gebunden ist, also nicht mehr darauf reagieren kann, dass sich beispielsweise das Verhältnis zu einem Kind verschlechtert hat oder ein neuer Partner ins Leben getreten ist.

Das Berliner Testament ist aber keinesfalls die testamentarische Patentlösung für alle Ehepaare. Gerade bei größeren Vermögen birgt das Berliner Testament erhebliche Gefahren im Hinblick auf die Erbschaftsteuer.

Bei der Abfassung eines Testaments ist daher eine fundierte notarielle oder anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung.

Vermögensnachfolge

Im Erbfall geht immer der gesamte Nachlass auf den oder die Erben über. Dies umfasst sowohl die Vermögenswerte als auch die Verbindlichkeiten. Der Erblasser kann dabei frei entscheiden, ob er eine oder mehrere Personen als Erben einsetzt.

Viele Menschen widmen sich intensiv ihrem Vermögen und verwenden viel Zeit und Kraft darauf, im Laufe der Jahre ein gewisses Vermögen für sich und ihre Nachkommen aufzubauen, was ihnen den gewünschten Lebensstandard sichert. Aus diesem Grunde ist es wichtig sich mit dem Thema Vermögensnachfolge zu befassen. Denn nach dem eigenen Ableben will man sein Eigentum in guten Händen wissen. Daher ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge mit einer gut durchdachten Nachlassplanung überaus sinnvoll.

Vorweggenommene Erbfolge

Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen, die in der Erwartung vorgenommen werden, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten wird. Das Erbrecht des Erwerbers wird sozusagen vorweggenommen und vorzeitig erfüllt.

Hierbei kann sich und der Verfügende Gegenleistungen für seine Zuwendungen ausbedingen, die ihm noch zu Lebzeiten zugutekommen, wie das lebenslange Nutzungsrecht an einer übertragenen Immobilie, eine laufende Rentenzahlung zur Sicherung seines Lebensstandards oder eine Pflegeverpflichtung.

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine der wichtigsten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Durch fachkundig gestaltete Übertragungsverträge lassen sich erhebliche Summen an Erbschaftssteuer einsparen.