Die Gründung der Kanzlei
Die Gründung der Kanzlei Anne Klein & Coll. geht auf den November 1978 zurück und fällt damit in die Hochzeit der feministischen Bewegung. Der politische Kampf um die Frauenrechte hatte gerade begonnen, die Scheidungsreform war eben – nach langem politischem Kampf – Wirklichkeit geworden. Die heutige Seniorpartnerin – Frau Rechtsanwältin, Notarin a.D., Sen. a.D. Anne Klein – begann im Sommer 1978 ihre Tätigkeit im neuen Familiengericht Wilmersdorf, ganz um die Ecke der Kanzlei.
Anne Klein bot ihre Rechtsberatung im gerade gegründeten ersten Berliner Frauenhaus an und gründete zur gleichen Zeit mit anderen Juristinnen und Anwältinnen “den feministischen Anwältinnenverein, Berlin” und das erste “feministische Rechtsberatungszentrum : RIFF” in der Kreuzberger Stresemannstrasse. Das Ziel war die Hilfe zur Selbsthilfe, Frauen sollten, unter ehrenamtlicher Unterstützung von Anwältinnen, lernen, die zu ihren Gunsten etablierten Rechte wahr zu nehmen.
Es ergab sich die politische Essenz: Frauenarbeit sollte Frauen zugute kommen, der Ansatz – nur Frauen anwaltlich zu vertreten – war geboren! Es gab so viele männliche Anwälte, die die Rechte der Männer hervorragend vertraten, ob in Vergewaltigungsfällen oder Scheidungen. Die Frauen brauchten die ganze Energie weiblicher Juristinnen! Anne Klein setzte ihr Vorhaben in die Tat um, gründete die 1. Rechtsanwaltspraxis für Frauen und bald wurde diese Idee das Markenzeichen der Kanzlei. Die Presse berichtete.
Waren die Ansätze zu einer Stärkung der Position der Frauen, auch und gerade im Zusammenhang von Ehe oder Partnerschaft diejenigen, in denen die Wurzeln der Kanzlei Anne Klein und Coll. zu suchen sind, entwickelte sich daraus in einer Generalisierung die Kanzleiphilosophie als unablässiges Ringen um faire und umfassende Lösungen. Dies ist unser Anspruch, hieraus ziehen wir unsere hohe berufliche Motivation, dies muss zwingend den betroffenen Kindern und kann, sofern sie bereit sind, sich darauf einzulassen, auch den Männern und Vätern zugute kommen.