Güterstandschaukel

Bei einer Güterstandschaukel wechseln die Eheleute vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft zum Güterstand der Gütertrennung. Nach einer Frist wechseln die Eheleute wieder zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie wechseln also von einem Güterstand zum anderen und zurück.

Die Güterstandschaukel ist ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, aber auch zur Verkürzung von Pflichtteilsansprüchen.