Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist eine fachkundige anwaltliche Beratung unerlässlich. Es sollte immer, insbesondere aber wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, versucht werden, eine einvernehmliche Regelung der streitigen Punkte herbeizuführen und nach Möglichkeit gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Hinzu kommt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen erhebliche Kosten auslöst.
Kann eine Einigung erzielt werden, wird mit anwaltlicher Unterstützung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung formuliert, die insbesondere den Ehegatten- und Kindesunterhalt und den Zugewinnausgleich regelt und auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich enthalten kann. Ein häufiger Regelungsgegenstand sind auch Fragen, wie vorhandener Hausrat aufgeteilt wird und wer in der Ehewohnung bleibt.
Die sonstige Vermögensauseinandersetzung, also insbesondere die Eigentumsverhältnisse an einer gemeinsamen Immobilie, muss nicht unbedingt als Scheidungsfolge geregelt werden.